Der Staat sponsort z.B. mit viel Geld die Militärseelsorge und mit Militärkonzerten in Kirchen wird für die Akzeptanz der Bundeswehr geworben.
Bildquelle: augsburger-allgemeine.de |
Neuestes Beispiel: Bei Trauerfeiern für im Krieg getötete Soldaten wird den Kirchengemeinden empfohlen, ihr Hausrecht auf die Bundeswehr zu übertragen.
Hierzu folgende Pressemitteilung:
Gerhard Biederbeck
Friedensarbeiter und ev.
Gemeindemitglied seit 1963
Paracelsusweg 19
31535 Neustadt a. Rbge.
Tel.:05032/66507
Pressemitteilung
Kirche gibt Hausrecht an Bundeswehr ab
In der Mitteilung G 16/2013
vom 16.05.13 gibt das ev. Landeskirchenamt Hannover in Absprache mit der Militärseelsorge und der Theologischen Abteilung des Landeskirchenamts den Kirchenvorständen
Hinweise auf Regelungen, wie diese sich bei der Durchführung von Trauerfeiern
von gefallenen Soldaten zu verhalten habe. Dort heißt es u.a.:
„Aus
Gründen der Gefahrenabwehr und um
Störungen zu vermeiden zu können, wird der Kirchenvorstand in der Regel
gebeten, für die Dauer der Trauerfeier das Hausrecht an die Feldjäger der
Bundeswehr zu übertragen.“
Dem wird ein Formular für den Kirchenvorstand
angefügt, in dem die Übertragung des Hausrechts an die Feldjäger ausgesprochen
wird.
Vor dem Hintergrund, dass in
der Geschichte der Kirche, selbst in der
Nazi-Zeit und in der DDR das Hausrecht der Kirche innerhalb des Kirchengebäudes von den Machthabern respektiert
wurde, ist es als deutlicher Versuch und
weiterer Schritt der Bundeswehr im Einklang mit der Militärseelsorge zu werten,
das zivile Leben in Deutschland zu militarisieren.
Feldjäger
in Uniform bewachen während eines Trauergottesdienstes in der Kirche das
Kirchengebäude und können unabhängig vom Kirchenvorstand Teilnehmer des
Gottesdienstes von diesem dank ihres erworbenen Hausrechts ausschließen.
Will
Kirche dieses Recht wirklich abgeben? Darf unsere demokratische
christlich geprägte Gesellschaft sich dieses Recht nehmen lassen?
Begründet wird dieser Vorgang
mit „Gefahrenabwehr“ und „um Störungen zu vermeiden“. Nur hat es bisher soweit
öffentlich bekannt in keinem Gottesdienst für gefallene Soldaten innerhalb
eines Kirchengebäudes Bedrohungen oder Störungen gegeben.
Soll das hohe Gut des
Hausrechts der Kirche für einen Popanz an die Bundeswehr abgegeben werden?
Neustadt, den 28.05.2013
Gerhard Biederbeck
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