Unter dieser schönen Überschrift dokumentiert die heutige FTD das Lügengespinst des Ex-Doktors:
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„Der Vorwurf, meine Doktorarbeit sei ein Plagiat, ist abstrus. Ich bin gerne bereit zuprüfen, ob bei über 1200 Fußnoten und 475 Seiten vereinzelt Fußnoten nicht oder nicht korrekt gesetzt sein sollten, und würde dies bei einer Neuauflage berücksichtigen“
(Schriftliche Erklärung von Guttenberg am 16. Februar
zu den Plagiatsvorwürfen des Bremer Juraprofessors Andreas Fischer-Lescano in der SZ)
„Für diese Stellungnahme bedurfte es keiner Aufforderung, und sie gab es auch nicht. Meine von mir verfasste
Dissertation ist kein Plagiat (...) Sie ist über etwa sieben Jahre neben meiner Berufs- und Abgeordnetentätigkeit
als junger Familienvater in mühevollster Kleinarbeit
entstanden und sie enthält fraglos Fehler“
(Mündliche Erklärung von Guttenberg am 18. Februar)
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„Und ich mache das mit großer Freude und von Herzen gerne vor Ihnen heute Abend – und nicht alleine vor
der Hauptstadtpresse in Berlin (...) Gravierende
Fehler, die den wissenschaftlichen Kodex, den man so ansetzt, nicht erfüllen (...) Man hat (...) in diesen sechs,
sieben Jahren möglicherweise an der einen oder anderen Stelle (...) den Überblick über die Quellen verloren (...)
Und dann gibt es ganz besonders peinliche Beispiele dabei (...)“
Rede bei einer CDU-Veranstaltung im hessischen Kelkheim am 21. Februar. Tatsächlich hatte Guttenberg bis dato
nicht vor der Hauptstadtpresse, sondern nur vor einem Kreis ausgewählter Journalisten in Berlin zu dem Fall Stellung
bezogen, was am Freitag zu einem Eklat in der Bundespressekonferenz geführt hatte.
Für mich ist es verwunderlich, dass niemand auf den naheliegenden Gedanken zu kommen scheint, dass ein durch Schwindel erworbener Dr-Titel nicht befugt geführt werden kann, somit jedenfalls ein Verstoß gegen den § 132 a StGB vorliegen dürfte, also erstatte ich insofern Anzeige:
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