Dienstag

Ist die Katholische Militärseelsorge gegen das Folterverbot?

Deutscher Bundestag Drucksache 17/4640
17. Wahlperiode 31. 01. 2011


Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Januar
2011 übermittelt.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz,
Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4396 –


Mögliche Aufweichung des Folterverbots im Rahmen des Lebenskundlichen
Unterrichts für Bundeswehrsoldaten durch Angehörige der Katholischen
Militärseelsorge




Jetzt steigt die katholische Militärseelsorge in den totalen Terrorismuskrieg ein. Folterverbot? Nicht wenn´s "ums Ganze" geht. Right or wrong - my country! (das ja laut Struck angeblich am Hindukusch verteidigt werden muss...)


Aktueller Hintergrund: Aus Sicht der LINKEN-Bundetagsfraktion Fragesteller besteht der dringende aktuelle Verdacht, dass die katholische Militärseelsorge beginnt, sich gegen das absolute Folterverbot im Grundgesetz zu positionieren.  
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Hintergrund:
Die Zeitschrift „Kompass – Soldat in Welt und Kirche“ (11/2010) berichtet über die jüngste Gesamtkonferenz der katholischen Militärgeistlichen. Ein workshop auf dieser Konferenz befasste sich mit dem Kampf gegen den Terrorismus. Zielgruppe dieses workshop: Militärgeistlichen, die Unterricht in der deutschen Armee durchführen. anbieten. Leiterin des Workshops
war immerhin die Direktorin des Zentrums für ethische Bildung in den Streitkräften
(zebis). Die Ergebnisse dieses
Workshops finden also sicherlich Eingang in den Lebenskundlichen Unterricht in der Bundeswehr. 
Leitfrage des workshops: „Darf zur Abwehr von Gefahren von einem absolut geltenden Verbot der Folter abgewichen werden?" Das Ergenis ist schlicht katastrophal:zwei
Arbeitsgruppen des Workshops kamen zum Ergebnis, dass „als ‚ultima ratio‘ Gewalt im
Wege der Verhörmaßnahmen angedroht und angewendet werden darf“. 
Diese absolut verfassunsfeindlichen Äusserungen sind offenbar in diesem Kongress unkritisiert toleriert worden. Gilt also für die katholische Kirche in Deutschland und ihre Handlanger in der Armee die Verfassung nicht mehr? Denn die Ordnung des Grundgesetzes verbietet die Folter absolut ohne jegliche Ausnahme. jedoch schlechthin. Sie kennt
keine Umstände und Bedingungen, die ein Abweichen hiervon rechtfertigen
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Drucksache 17/4640 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 2, Februar 10, 2011, /data/bt_vorab/1704640.fm, Frame
könnten. Folter ist in Deutschland ausnahmslos verboten. Jegliche Abweichung von diesem Grundsatz muss zwangsläufig in Willkür enden. Zu diesem
Ergebnis kam auch die zweite Arbeitsgruppe des Workshops.
Abschließend heißt es in dem Bericht:
„Alle Teilnehmer im Workshop stimmten überein, dass Fragen zur Folter
wegen ihrer moralischen Qualität eng mit dem Gewissen verbunden sind.“
Wegen der Bedeutung des Themas für den Lebenskundlichen Unterricht sei
deswegen eine gute Vorbereitung notwendig.
Die Fragesteller sind nicht der Ansicht, dass „Fragen zur Folter“ einer individuellen Gewissensentscheidung unterliegen. Folter ist verboten, ausnahmslos.
Wenn im Lebenskundlichen Unterricht etwas anderes vermittelt wird, beispielsweise, dass man sein Gewissen befragen müsse, ob man foltern dürfe, ist
In Klartext: Bei der Bundeswehr darf kein Unterricht erteilt werden, der auf die Aufweichung des Folterverbots hinausläuft. Das sagt auch die Bundesregierung Ihrer Antwort auf eine entsprechende Frage der LINKEN Bundestagsfraktion in aller Klarheit und Schärfe: "Das Folterverbot besitzt Verfassungsrang
und gilt uneingeschränkt". Da die Militärseelsorge in Deutschland staatlich gesponsert wird, ist dringender Kontroll- und ggf. Handlungs-Bedaruf angesagt, verfassungsfeindlichen Unterrichtseinheiten seitens der katholischen Militärseelsorge zu verbieten. Immerhin: 
Die katholische Kirche hat lehramtlich, u.a. in der pastoralen Konstitution über
die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et Spes“ des 2. Vatikanischen Konzils, das absolute Verbot der körperlichen und seelischen Folter nachdrücklich
bekräftigt.
Gerade weil die BReg in ihrer Anwort auf die o.a. Kleine Anfrage klar sagt, dass in allen Unterrichtungen in der Bw
Das Folterverbot wird  stets für absolut erklärt wird und Ausnahmen nicht für möglich erklärt, ist im dem vorliegenden Fall dringender Handlungsbearf gegeben.

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