Mittwoch

Thron und Altar 2013

An  manches haben wir uns - leider - schon gewöhnt:

Der Staat sponsort z.B. mit viel Geld die Militärseelsorge und mit Militärkonzerten in Kirchen wird für die Akzeptanz der Bundeswehr geworben.

Bildquelle: augsburger-allgemeine.de

Neuestes Beispiel: Bei Trauerfeiern für im Krieg getötete Soldaten wird den Kirchengemeinden empfohlen, ihr Hausrecht auf die Bundeswehr zu übertragen. 

Hierzu folgende Pressemitteilung:


Gerhard Biederbeck
Friedensarbeiter und ev. Gemeindemitglied seit 1963
Paracelsusweg 19
31535 Neustadt a. Rbge.
Tel.:05032/66507

Pressemitteilung

Kirche gibt Hausrecht an Bundeswehr ab

In der Mitteilung G 16/2013 vom 16.05.13 gibt das ev. Landeskirchenamt Hannover  in Absprache mit der Militärseelsorge und der Theologischen Abteilung  des Landeskirchenamts den Kirchenvorständen Hinweise auf Regelungen, wie diese sich bei der Durchführung von Trauerfeiern von gefallenen Soldaten zu verhalten habe. Dort heißt es u.a.:

 „Aus Gründen der Gefahrenabwehr  und um Störungen zu vermeiden zu können, wird der Kirchenvorstand in der Regel gebeten, für die Dauer der Trauerfeier das Hausrecht an die Feldjäger der Bundeswehr zu übertragen.“

Dem wird ein Formular für den Kirchenvorstand angefügt, in dem die Übertragung des Hausrechts an die Feldjäger ausgesprochen wird.

Vor dem Hintergrund, dass in der Geschichte der Kirche,  selbst in der Nazi-Zeit und in der DDR das Hausrecht der Kirche innerhalb des Kirchengebäudes  von den Machthabern respektiert wurde, ist es als deutlicher  Versuch und weiterer Schritt der Bundeswehr im Einklang mit der Militärseelsorge zu werten, das zivile Leben in Deutschland zu militarisieren.

Feldjäger in Uniform bewachen während eines Trauergottesdienstes in der Kirche das Kirchengebäude und können unabhängig vom Kirchenvorstand Teilnehmer des Gottesdienstes von diesem dank ihres erworbenen Hausrechts  ausschließen.

Will Kirche dieses Recht wirklich abgeben? Darf unsere demokratische christlich geprägte Gesellschaft sich dieses Recht nehmen lassen?

Begründet wird dieser Vorgang mit „Gefahrenabwehr“ und „um Störungen zu vermeiden“. Nur hat es bisher soweit öffentlich bekannt in keinem Gottesdienst für gefallene Soldaten innerhalb eines Kirchengebäudes Bedrohungen oder Störungen gegeben.
Soll das hohe Gut des Hausrechts der Kirche für einen Popanz an die Bundeswehr abgegeben werden?

Neustadt, den 28.05.2013                
Gerhard Biederbeck